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Ordnung Alqueria Sol

Alle Eigentümer sind verpflichtet, ihren Block und die gemeinsamen Bereiche der Gemeinschaft in einwandfreiem Zustand zu halten und bei Aktivitäten gegen dieselben von ihrer moralischen Autorität Gebrauch zu machen, wenn sie diese sehen oder davon Kenntnis haben.

  • Art. 1 – Ballspiele, Spiele mit Schlägern und/oder andere Spiele, die den Bewohnern lästig fallen könnten und auch die SATE der Fassaden beschädigen könnten, sind nicht erlaubt.
  • Art. 2 – Als allgemeine Regel sind Hunde oder andere freilaufende Tiere (außer Blindenhunde) nicht gestattet, sich aufzuhalten und zu zirkulieren. Haustiere müssen von ihren Besitzern begleitet und an der Leine gehalten werden, wenn sie das Grundstück verlassen. Die Besitzer der Tiere sind für eventuellen Schmutz oder Schäden verantwortlich, die durch die Tiere in gemeinsamen oder privaten Bereichen verursacht werden.
  • Art. 3 – Die Verwendung von Radiotransistoren, Musikanlagen oder Ähnlichem im Garten des Schwimmbades muss mit Kopfhörern erfolgen, um andere Benutzer nicht zu stören.
  • Art. 4 – Die Beschädigung oder Verschlechterung eines gemeinsamen Elements aufgrund unsachgemäßer Verwendung oder Verwendung, die seinem Zweck entgegensteht, führt zu einem wirtschaftlichen Anspruch gegen den Eigentümer, der sie verursacht hat, in Höhe des Betrags der Rechnung für die Reparatur des genannten gemeinsamen Elements.
  • Art. 5 – Es ist verboten, Orte zu betreten und zu passieren, die nicht für den Durchgang vorgesehen sind, insbesondere in Gartenbereichen.
  • Art. 6 – Im Garten gelten Ruhezeiten von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr und von 24:00 Uhr bis 9:00 Uhr.
  • Art. 7 – Im Schwimmbad gelten Ruhezeiten von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr und von 24:00 Uhr bis 9:00 Uhr.
  • Art. 8 – Die Öffnungszeiten des Schwimmbades sind vom 1.07. bis 31.08.
  • Art. 9 – Kinder unter zwölf Jahren, die nicht von Erwachsenen begleitet werden, die für sie verantwortlich sind, dürfen das Schwimmbad nicht benutzen. Die Gemeinschaft kann nicht für Unfälle verantwortlich gemacht werden, die nicht begleiteten Minderjährigen widerfahren können.
  • Art. 10 – Die Verwendung von Matten, Bällen und/oder Schwimmhilfen, die andere Benutzer des Pools stören könnten, ist nicht gestattet.
  • Art. 11 – Kinder und Jugendliche müssen respektvoll spielen und darauf achten, andere Badegäste nicht zu stören.
  • Art. 12 – Das Werfen von Bomben, Sprüngen oder anderen Spielen, die für die Unversehrtheit der Schwimmer gefährlich sind, muss vermieden werden.
  • Art. 13 – Tiere sind unter keinen Umständen im Pool erlaubt.
  • Art. 14 – Es ist obligatorisch, vor dem Betreten des Pools zu duschen und eventuelle Sonnencremes oder Lotionen gründlich zu entfernen.
  • Art. 15 – Es ist verboten, Glasgegenstände, Flaschen, Dosen oder andere Behälter, die schädlich sein könnten, in den Poolbereich mitzubringen.
  • Art. 16 – Rauchen und Alkoholkonsum sind im Schwimmbadbereich verboten.
  • Art. 17 – Beim Verlassen des Schwimmbadbereichs muss jeder Bewohner alle Gegenstände mitnehmen, die er zuvor mitgebracht hat (Handtücher, Sonnenliegen, Schwimmbrillen usw.) und darf nichts im Schwimmbadbereich zurücklassen, wenn er sich nicht in der Umgebung befindet.
  • Art. 18 – Die Eigentümer müssen ihren Müll in die Abfallbehälter außerhalb der Urbanisation entsorgen und dürfen die Gemeinschaftsabfallbehälter nicht für diesen Zweck verwenden.
  • Art. 19 – Werbeschilder sind in den Gemeinschaftsbereichen nicht erlaubt.
  • Art. 20 – Die Installation aller Klimaanlagen erfolgt in der entsprechenden Vorinstallation, und ihre Installation an der Fassade ist strengstens verboten.
  • Art. 21 – Eigentümer, die in oberen Stockwerken wohnen, dürfen aus Sicherheitsgründen keine Elemente wie Blumentöpfe, Blumenvasen oder Ähnliches auf Sims, Fenster und Balkone stellen.
  • Art. 22 – Es ist nicht gestattet, Wäscheleinen in den Öffnungen, Fenstern und Balkonen zur äußeren Fassade zu installieren.
  • Art. 23 – Jeder Eigentümer muss innerhalb der Begrenzungslinien für Parkplätze parken.
  • Art. 24 – Es ist nicht gestattet, Fahrräder und andere Gegenstände als „Abstellraum“ in den Treppenhäusern anzuhäufen, es sei denn, sie werden täglich benutzt.
  • Art. 25 – Alle Eigentümer müssen diese Internen Regeln ihren Mietern zur Verfügung stellen.

Der Zweck dieser Zusammenlebensregeln besteht darin, das gemeinsame Genießen der Urbanisation und das normale und korrekte Verhältnis zwischen Nachbarn und Eigentümern zu fördern, und daher müssen Warnungen bei Nichteinhaltung sofort, ohne weitere Anforderungen, behandelt werden. Im Falle wiederholter Nichteinhaltung dieser „Normen des Zusammenlebens“ durch Eigentümer oder Mieter kann die Gemeinschaft gegen sie auf die geeignete rechtliche Weise vorgehen.